Zugfreie Luftverteilung unterstützt die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften direkt, weil sie die in der ASR A3.6 festgelegten Grenzwerte für Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz zuverlässig einhält. Konventionelle Blechkanalsysteme erzeugen häufig punktuelle Luftströmungen, die diese Grenzwerte überschreiten. Textile Luftverteilsysteme hingegen verteilen die Luft gleichmäßig über die gesamte Auslassfläche und halten die Strömungsgeschwindigkeit dauerhaft niedrig. Die folgenden Fragen klären, welche Vorschriften 2026 konkret gelten, wen sie betreffen und wie Sie den Nachweis der Zugfreiheit erbringen.
Welche Grenzwerte für Luftgeschwindigkeit gelten am Arbeitsplatz 2026?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 legt fest, dass die Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz in der Regel 0,15 m/s bei sitzenden Tätigkeiten und 0,25 m/s bei körperlich aktiven Tätigkeiten nicht überschreiten darf. Diese Grenzwerte gelten unverändert auch 2026 und sind verbindlicher Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung.
Entscheidend ist dabei nicht nur der Spitzenwert, sondern die Turbulenzintensität der Strömung. Eine Luftbewegung, die zwar im Mittel unterhalb des Grenzwertes liegt, aber starke Schwankungen aufweist, kann dennoch als Zugluft empfunden werden und arbeitsschutzrechtlich relevant sein. Die ASR A3.6 berücksichtigt deshalb auch die sogenannte operative Temperatur und die Raumlufttemperatur als Rahmenbedingungen für die Bewertung.
Für Räume mit besonderen Anforderungen, etwa Reinräume, Labore oder Produktionsbereiche mit empfindlichen Prozessen, können abweichende oder strengere Anforderungen gelten, die sich aus branchenspezifischen Normen oder behördlichen Auflagen ergeben.
Was versteht man unter Zugluft und wann wird sie arbeitsschutzrelevant?
Zugluft ist eine als unangenehm empfundene, lokale Luftbewegung, die auf den menschlichen Körper einwirkt und ein Kältegefühl erzeugt, das nicht der tatsächlichen Raumtemperatur entspricht. Sie wird arbeitsschutzrelevant, sobald sie dauerhaft auf Beschäftigte einwirkt und gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Muskelverspannungen, Erkältungskrankheiten oder Konzentrationsstörungen verursachen kann.
Die Bewertung von Zugluft hängt von mehreren Faktoren ab:
- Luftgeschwindigkeit: Werte oberhalb der ASR-A3.6-Grenzwerte gelten als potenziell belastend.
- Temperatur der Zuluft: Kalte Luft wird auch bei niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten als Zug empfunden.
- Turbulenzgrad: Ungleichmäßige, pulsierende Strömungen verstärken das Zugluftempfinden.
- Körperstelle: Nacken, Schultern und Knöchel reagieren besonders empfindlich.
- Tätigkeit: Sitzende, wenig aktive Personen sind stärker betroffen als körperlich arbeitende.
Sobald Beschäftigte Zugluft systematisch melden oder messtechnisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte der Arbeitsstättenverordnung überschritten sind, besteht für Arbeitgeber Handlungsbedarf.
Wie hilft zugfreie Luftverteilung bei der Einhaltung der ASR A3.6?
Zugfreie Luftverteilung hält die Anforderungen der ASR A3.6 ein, weil die Luft nicht gebündelt aus einem Punktauslass austritt, sondern gleichmäßig über die gesamte permeable Oberfläche des Luftauslasses abgegeben wird. Dadurch sinkt die Ausströmgeschwindigkeit auf ein Niveau, das deutlich unterhalb der normativen Grenzwerte liegt.
Bei textilen Luftschläuchen tritt die konditionierte Luft durch das Gewebe hindurch aus, was eine großflächige, gleichmäßige Verteilung ohne störende Impulse ermöglicht. Das Ergebnis ist eine stabile Raumluftströmung mit geringer Turbulenzintensität, die selbst bei empfindlichen Tätigkeiten wie der Präzisionsmontage oder der Laborarbeit als angenehm empfunden wird.
In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die Anlage hohe Volumenströme transportiert, bleibt die Strömungsgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich der Beschäftigten kontrolliert. Das vereinfacht die Planung erheblich, weil aufwendige Nachjustierungen an Auslässen oder Umlenkblechen entfallen.
Welche Branchen sind von Zugluft-Vorschriften 2026 besonders betroffen?
Besonders betroffen von den Zugluft-Vorschriften der ASR A3.6 sind Branchen, in denen Beschäftigte dauerhaft an festen Arbeitsplätzen tätig sind, hohe Volumenströme benötigt werden oder sensible Prozesse eine präzise Luftführung erfordern. Dazu zählen vor allem die Lebensmittelindustrie, das Gesundheitswesen, Logistikzentren und die Automobilindustrie.
Lebensmittelindustrie und Pharmabetriebe
In der Lebensmittelproduktion treffen zwei Anforderungen aufeinander: Hygienische Reinräume erfordern hohe Luftwechselraten, gleichzeitig darf die Strömung Produkte und Verpackungen nicht verwirbeln oder Beschäftigte belasten. Pharmazeutische Betriebe stehen vor ähnlichen Herausforderungen, ergänzt durch GMP-konforme Anforderungen an die Luftführung.
Logistik, Industrie und Bürogebäude
In großen Logistikhallen und Produktionsstätten arbeiten Menschen über lange Schichten in Bereichen, die schwer gleichmäßig zu temperieren sind. Zugluft ist hier ein häufig gemeldetes Problem. Bürogebäude wiederum sind betroffen, weil sitzende Tätigkeiten besonders empfindlich auf Luftbewegungen reagieren und die Grenzwerte der ASR A3.6 hier am engsten ausgelegt werden. Einen Überblick über typische Einsatzbereiche textiler Luftverteilung gibt es für verschiedene Sektoren.
Was droht Betreibern bei Verstößen gegen Luftqualitäts- und Zugluftvorschriften?
Bei Verstößen gegen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A3.6 drohen Betreibern behördliche Auflagen, Bußgelder und im Wiederholungsfall Betriebsuntersagungen. Darüber hinaus können arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn Beschäftigte nachweislich durch mangelhafte Lüftungsverhältnisse erkranken.
Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie die Berufsgenossenschaften sind berechtigt, Betriebe zu kontrollieren und Mängel anzuordnen. Wird bei einer Begehung festgestellt, dass Luftgeschwindigkeiten die Grenzwerte überschreiten oder keine geeignete Lüftungsanlage vorhanden ist, muss der Betreiber innerhalb gesetzter Fristen nachbessern.
Besonders relevant ist das Haftungsrisiko: Erkrankt ein Beschäftigter nachweislich aufgrund dauerhafter Zugluftbelastung, kann der Arbeitgeber zivilrechtlich in die Pflicht genommen werden. Eine dokumentierte, normkonforme Lüftungsanlage ist deshalb nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Absicherung.
Wie lässt sich die Zugfreiheit einer Lüftungsanlage nachweisen?
Die Zugfreiheit einer Lüftungsanlage lässt sich durch messtechnische Nachweise der Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich der Beschäftigten belegen. Grundlage ist die DIN EN ISO 7730, die eine Methode zur Beurteilung der thermischen Behaglichkeit und der Zugluftwahrscheinlichkeit (DR-Wert) beschreibt.
Für einen belastbaren Nachweis sind folgende Schritte erforderlich:
- Messpunkte festlegen: Messungen erfolgen in der Atemzone (ca. 1,1 m bei sitzenden, 1,7 m bei stehenden Personen) und an exponierten Körperstellen wie Nacken und Knöcheln.
- Messgeräte einsetzen: Kalibrierte Thermoanemometer erfassen Luftgeschwindigkeit und Turbulenzintensität gleichzeitig.
- Betriebszustand dokumentieren: Messungen müssen unter Nennbetrieb der Anlage durchgeführt und protokolliert werden.
- DR-Wert berechnen: Der Zugluftwahrscheinlichkeitswert sollte unter 15 % liegen, um thermische Behaglichkeit zu gewährleisten.
- Ergebnisse archivieren: Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Textile Luftverteilsysteme erleichtern diesen Nachweis, weil ihre konstruktionsbedingt niedrigen Ausströmgeschwindigkeiten die Grenzwerte in der Regel bereits im Auslegungsstadium sicher einhalten. Die Planungsunterlagen des Herstellers können dabei als ergänzende Dokumentation dienen.
Wie Kienzler Klima Sie bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften unterstützt
Zugfreie Luftverteilung ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis präziser Planung und der richtigen Systemwahl. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Luft- und Klimatechnik entwickeln wir bei Kienzler Klima textile Luftverteilsysteme, die speziell auf die Anforderungen der ASR A3.6 und der Arbeitsstättenverordnung ausgelegt sind.
Was wir für Sie leisten:
- Individuelle Auslegung: Jeder Textilluftschlauch wird projektspezifisch berechnet und auf den jeweiligen Raumtyp, die Nutzung und die Volumenströme abgestimmt.
- Normkonforme Planung: Unsere Systeme sind so konzipiert, dass die Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich dauerhaft unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte bleibt.
- Kurze Lieferzeiten: Mit einer durchschnittlichen Produktionszeit von 14 Tagen reagieren wir schnell, auch wenn Nachrüstbedarf durch behördliche Auflagen entsteht.
- Cradle-to-Cradle-Zertifizierung: Unsere Produkte erfüllen höchste Nachhaltigkeitsstandards, ohne Abstriche bei der technischen Leistung.
- Made in Germany: Alle Produkte entstehen an unserem Standort im Allgäu, mit vollständiger Kontrolle über Qualität und Lieferkette.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Lüftungsanlage die Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften 2026 erfüllt? Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

