Für Arbeitsplätze in Deutschland gelten 2026 klare gesetzliche und normative Vorgaben zum Raumklima: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bildet die rechtliche Grundlage, ergänzt durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere ASR A3.5 (Raumtemperatur) und ASR A3.6 (Lüftung). Diese Regelwerke definieren verbindliche Mindestanforderungen an Temperatur, Luftqualität und Belüftung, und sie gelten für nahezu jeden Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu diesen Vorschriften im Detail.
Welche Gesetze und Normen regeln das Raumklima am Arbeitsplatz?
Das Raumklima am Arbeitsplatz in Deutschland wird primär durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, die Arbeitgeber verpflichtet, gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die konkreten technischen Anforderungen werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisiert, vor allem ASR A3.5 für Raumtemperaturen und ASR A3.6 für Lüftung. Ergänzend gelten DIN-Normen wie DIN EN 13779 und DIN 1946 für die Planung von Lüftungsanlagen.
Die ASR-Regeln sind keine bloßen Empfehlungen. Wer sie einhält, gilt als rechtskonform im Sinne der ArbStättV. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass die eigene Lösung ein gleichwertiges Schutzniveau bietet. Für die Praxis bedeutet das: Die ASR-Vorgaben sind der verlässlichste Orientierungsrahmen für jeden Betrieb.
Zusätzlich spielen je nach Branche weitere Regelwerke eine Rolle. In Krankenhäusern und Laboren gelten beispielsweise verschärfte Anforderungen an Hygiene und Luftreinheit, die durch spezifische DIN-Normen und VDI-Richtlinien abgedeckt werden. In der Lebensmittelindustrie kommen lebensmittelrechtliche Vorgaben hinzu, die direkte Auswirkungen auf die Auslegung von Lüftungssystemen in Branchen haben.
Welche Temperaturen sind am Arbeitsplatz vorgeschrieben?
Laut ASR A3.5 müssen in Arbeitsräumen bestimmte Mindest- und Höchsttemperaturen eingehalten werden. Bei leichter sitzender Tätigkeit beträgt die empfohlene Raumtemperatur mindestens 20 °C, bei körperlich anstrengender Arbeit kann dieser Wert niedriger liegen. Als obere Grenze gilt eine Lufttemperatur von 26 °C; wird dieser Wert regelmäßig überschritten, ist der Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet.
Mindesttemperaturen nach Tätigkeitsart
- Überwiegend sitzende Tätigkeit (z. B. Büroarbeit): mindestens 20 °C
- Leichte körperliche Arbeit im Stehen oder Gehen: mindestens 19 °C
- Mittelschwere körperliche Arbeit: mindestens 17 °C
- Schwere körperliche Arbeit: mindestens 12 °C
Maßnahmen bei Überschreitung der 26-°C-Grenze
Überschreitet die Raumtemperatur 26 °C, sind Arbeitgeber laut ASR A3.5 verpflichtet, technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem effektive Sonnenschutzvorrichtungen, die Optimierung der Lüftung oder die Anpassung von Arbeitszeiten. Erst ab dauerhaften Temperaturen über 35 °C gilt ein Raum grundsätzlich als nicht mehr für Büroarbeit geeignet.
Was schreiben die Normen zur Luftqualität und Belüftung vor?
Die ASR A3.6 schreibt vor, dass Arbeitsräume ausreichend mit Frischluft versorgt werden müssen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch CO₂, Schadstoffe oder Feuchtigkeit zu vermeiden. Als Richtwert gilt ein Außenluftvolumenstrom von mindestens 20 m³ pro Person und Stunde bei überwiegend sitzender Tätigkeit. Dieser Wert steigt bei körperlicher Aktivität oder erhöhter Schadstoffbelastung im Raum entsprechend an.
Für die Luftfeuchtigkeit gibt die Norm einen Orientierungsbereich von 40 bis 60 % relativer Feuchte an. Werte darunter können zu Austrocknung der Schleimhäute führen, Werte darüber begünstigen Schimmelbildung und Hygieneprobleme. Gerade in Büros und Produktionshallen mit hoher Belegungsdichte ist eine geregelte Belüftung deshalb unverzichtbar.
Die DIN EN 16798 und die VDI 6022 ergänzen diese Anforderungen um Vorgaben zur hygienischen Planung, Wartung und Überwachung von raumlufttechnischen Anlagen. Wer eine Lüftungsanlage betreibt, ist auch für deren regelmäßige Inspektion und Reinigung verantwortlich.
Was ist der Unterschied zwischen Lufttemperatur und gefühlter Raumtemperatur?
Die Lufttemperatur beschreibt die messbare Temperatur der Raumluft, während die gefühlte Raumtemperatur (auch operative Temperatur genannt) zusätzlich Faktoren wie Strahlungswärme von Oberflächen, Luftbewegung und Luftfeuchtigkeit einbezieht. Beide Werte können erheblich voneinander abweichen, und für das Wohlbefinden der Beschäftigten ist die operative Temperatur oft aussagekräftiger.
Ein Beispiel: In einem Raum mit 22 °C Lufttemperatur, aber großen, sonnenbeschienenen Fensterflächen kann die gefühlte Temperatur deutlich höher liegen. Umgekehrt wirken Zugluft oder kühle Wände die Lufttemperatur subjektiv kälter als gemessen. Die Normen berücksichtigen diesen Unterschied: ASR A3.5 empfiehlt, bei der Beurteilung des Raumklimas neben der Lufttemperatur auch die Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen zu berücksichtigen.
Für die Praxis bedeutet das: Eine gut ausgelegte Grundlage der Textilluftschläuche liegt gerade in diesem Punkt: die gleichmäßige, zugfreie Luftverteilung über die gesamte Oberfläche des Textilschlauchs minimiert Temperaturunterschiede im Raum und verbessert so die operative Temperatur spürbar.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Umsetzung der Raumklima-Normen?
Arbeitgeber sind nach der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, das Raumklima in ihren Betrieben regelmäßig zu beurteilen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Diese Pflicht umfasst die Gefährdungsbeurteilung des Raumklimas als Teil der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten sowie die Dokumentation und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Konkret bedeutet das für Arbeitgeber:
- Regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der Raumtemperaturen und Luftqualität
- Bereitstellung und Wartung funktionsfähiger Lüftungsanlagen oder natürlicher Belüftungsmöglichkeiten
- Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte (z. B. bei Hitze im Sommer)
- Einbeziehung des Betriebsrats bei Maßnahmen zur Raumklimagestaltung (§ 87 BetrVG)
- Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse, etwa für Schwangere oder ältere Beschäftigte
Verstöße gegen die ArbStättV können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern belegt werden. Wichtiger noch: Dauerhaft schlechtes Raumklima erhöht nachweislich Fehlzeiten und senkt die Produktivität, ein wirtschaftlicher Schaden, der sich durch geeignete Lüftungstechnik vermeiden lässt.
Welche Lüftungslösungen erfüllen die Arbeitsplatz-Normen zuverlässig?
Lüftungslösungen, die die Anforderungen der ASR A3.6 und der einschlägigen DIN-Normen zuverlässig erfüllen, zeichnen sich durch gleichmäßige Luftverteilung, niedrige Strömungsgeschwindigkeiten und hygienisch einwandfreie Materialien aus. Besonders bewährt haben sich Systeme, die Zugluft vermeiden und eine homogene Temperaturverteilung im gesamten Raum sicherstellen. Textile Luftverteilsysteme erfüllen diese Anforderungen durch ihre permeable Oberfläche, über die Luft mit sehr geringer Geschwindigkeit gleichmäßig austritt.
Konventionelle Blechkanäle mit punktuellen Auslässen erzeugen häufig Zugerscheinungen und ungleichmäßige Temperaturzonen; beides steht im Widerspruch zu den Komfortanforderungen der ASR A3.5. Textile Systeme hingegen verteilen die Luft über die gesamte Schlauchlänge und vermeiden so lokale Kältezonen oder Luftzüge.
Wie Kienzler Klima bei der normkonformen Lüftungsplanung unterstützt
Wir bei Kienzler Klima entwickeln und fertigen seit mehr als 30 Jahren textile Lüftungssysteme, die präzise auf die Anforderungen der deutschen Arbeitsschutzvorschriften ausgelegt sind. Unsere Textilluftschläuche werden individuell für jeden Anwendungsfall geplant und produziert, mit einer durchschnittlichen Produktionszeit von nur 14 Tagen, ausschließlich am Standort im Allgäu.
Was unsere Systeme für normkonforme Arbeitsplätze auszeichnet:
- Zugfreie Luftverteilung durch permeable Textilmaterialien, entspricht den Komfortanforderungen der ASR A3.5 und ASR A3.6
- Gleichmäßige Temperaturverteilung über den gesamten Raum, die die operative Temperatur und das Raumklima spürbar verbessert
- Cradle-to-Cradle-Zertifizierung für die gesamte Wertschöpfungskette, Qualität, die sich auch dokumentieren lässt
- Dauerhafter Brandschutz direkt im Garn verankert, nicht auswaschbar, relevant für Arbeitsstätten mit erhöhten Brandschutzanforderungen
- Bis zu 60 % Einsparung bei Material- und Installationskosten im Vergleich zu konventionellen Blechsystemen
- Made in Germany – alle Fertigungsschritte unter einem Dach, kurze Lieferzeiten, direkte Ansprechpartner
Ob Büro, Produktionshalle, Labor oder Lebensmittelbetrieb: Wir beraten Sie individuell und legen Ihr Lüftungssystem normkonform aus. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Anwendungsfall, wir melden uns zeitnah mit einer konkreten Einschätzung.

