In Deutschland gelten für die Luftgeschwindigkeit an Industriearbeitsplätzen konkrete Grenzwerte, die sich aus einem Zusammenspiel von Arbeitsschutzverordnungen, technischen Regeln und europäischen Normen ergeben. Maßgeblich sind vor allem die DIN EN ISO 7730, die DGUV-Vorschriften sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.6). Entscheidend ist dabei nicht nur die reine Luftgeschwindigkeit, sondern auch die Lufttemperatur und der Turbulenzgrad am jeweiligen Arbeitsplatz. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um normkonforme Lüftung im Industriebetrieb.
Welche konkreten Grenzwerte gelten für die Luftgeschwindigkeit am Industriearbeitsplatz?
Für Industriearbeitsplätze in Deutschland gilt als allgemeiner Richtwert eine maximale Luftgeschwindigkeit von 0,2 m/s bei sitzender Tätigkeit und bis zu 0,35 m/s bei körperlich aktiver Arbeit. Bei erhöhten Raumtemperaturen sind höhere Werte zulässig, sofern die Luftbewegung als angenehm empfunden wird. Die genauen Grenzwerte hängen von der Tätigkeit, der Raumtemperatur und dem Turbulenzgrad ab.
Die ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert diese Anforderungen für Arbeitsstätten. Sie unterscheidet zwischen freier und technischer Lüftung und legt fest, dass Zugluft als Belästigung zu vermeiden ist. Für typische Industrietätigkeiten mit mittlerer körperlicher Belastung und einer Raumtemperatur von 20 bis 24 °C liegt der empfohlene Bereich zwischen 0,15 und 0,25 m/s. Bei Temperaturen über 26 °C können höhere Luftgeschwindigkeiten bis etwa 0,5 m/s akzeptabel sein, wenn die Beschäftigten dem zustimmen und dies zur Kühlung beiträgt.
Welche Normen und Vorschriften sind in Deutschland maßgeblich?
In Deutschland sind für die Luftgeschwindigkeit an Industriearbeitsplätzen vor allem drei Regelwerke maßgeblich: die DIN EN ISO 7730 (thermischer Raumkomfort), die ASR A3.6 (Lüftung in Arbeitsstätten) und die DIN EN 16798 (Energieeffizienz von Gebäuden und Lüftungsanforderungen). Ergänzt werden diese durch die DGUV-Vorschriften und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- DIN EN ISO 7730: Definiert den thermischen Raumkomfort und legt Kriterien für PMV (Predicted Mean Vote) und PPD (Predicted Percentage of Dissatisfied) fest. Die Luftgeschwindigkeit ist hier ein zentraler Einflussfaktor.
- ASR A3.6: Technische Regel für Arbeitsstätten, die konkrete Anforderungen an Lüftungssysteme und Luftgeschwindigkeiten in gewerblichen und industriellen Räumen stellt.
- DIN EN 16798-1: Europäische Norm zu den Eingangsparametern für das Innenraumklima, einschließlich Luftgeschwindigkeit und Zugluftrisiko.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Rechtliche Grundlage, die Arbeitgeber verpflichtet, für ausreichende und gesundheitlich unbedenkliche Luftqualität zu sorgen.
- DGUV-Vorschriften: Branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, die in bestimmten Industriebereichen zusätzliche Anforderungen an die Lüftung stellen.
Für Planer und Betreiber bedeutet das: Keine einzelne Norm reicht allein aus. Normkonforme Lüftungsplanung erfordert die gleichzeitige Berücksichtigung aller relevanten Regelwerke.
Was ist der Unterschied zwischen Zugluft und technisch notwendiger Luftbewegung?
Zugluft ist eine unerwünschte, als unangenehm empfundene Luftbewegung, die zu Erkältungen, Konzentrationsproblemen und Produktivitätsverlusten führen kann. Technisch notwendige Luftbewegung hingegen ist die kontrollierte, gleichmäßige Luftzufuhr, die für Frischluftzufuhr, Temperaturausgleich und Schadstoffabfuhr erforderlich ist. Der Unterschied liegt nicht allein in der Geschwindigkeit, sondern in der Gleichmäßigkeit und Richtung der Luftströmung.
Zugluft entsteht typischerweise durch punktuelle, gerichtete Luftströme aus konventionellen Schlitzauslässen oder Düsen. Diese treffen den Aufenthaltsbereich mit hoher Geschwindigkeit und erzeugen lokale Temperatur- und Druckunterschiede. Technisch notwendige Luftbewegung wird dagegen so gestaltet, dass die Luft großflächig und mit geringer Geschwindigkeit in den Raum eingebracht wird. Die Grundlagen textiler Luftverteilung zeigen, wie dieses Prinzip konstruktiv umgesetzt werden kann.
Normativ wird der Unterschied über den sogenannten Zugluftrisiko-Index (DR, Draught Rating) nach DIN EN ISO 7730 erfasst. Dieser berücksichtigt Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit und Turbulenzintensität. Ein DR-Wert unter 15 % gilt als akzeptabel, Werte darüber weisen auf ein erhöhtes Zugluftrisiko hin.
Wie beeinflussen Lufttemperatur und Turbulenz die zulässige Luftgeschwindigkeit?
Die zulässige Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz steigt mit zunehmender Lufttemperatur und sinkt bei höherer Turbulenzintensität. Warme Luft wird bei höheren Geschwindigkeiten als angenehm empfunden, da sie kühlend wirkt. Turbulente Strömungen hingegen verstärken das Zugluftgefühl auch bei niedrigen Geschwindigkeiten, weil sie unregelmäßige Druckschwankungen auf der Haut erzeugen.
Die DIN EN ISO 7730 beschreibt diesen Zusammenhang mathematisch über den DR-Wert. In die Berechnung fließen ein: die mittlere Lufttemperatur, die mittlere Luftgeschwindigkeit und die Turbulenzintensität (Tu). Bei einer Raumtemperatur von 23 °C und einer Turbulenzintensität von 40 % liegt die kritische Luftgeschwindigkeit bereits bei etwa 0,18 m/s. Bei niedrigerer Turbulenz von 10 % kann dieselbe Temperatur eine Luftgeschwindigkeit von bis zu 0,26 m/s tolerieren, ohne dass Zugluft empfunden wird.
Für die Praxis bedeutet das: Lüftungssysteme, die eine niedrige Turbulenzintensität erzeugen, erlauben höhere Luftgeschwindigkeiten ohne Komfortverlust. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber konventionellen Hochgeschwindigkeitsauslässen, die häufig Turbulenzen im Aufenthaltsbereich erzeugen.
Welche Lüftungssysteme erfüllen die Normanforderungen besonders zuverlässig?
Textile Lüftungssysteme erfüllen die Normanforderungen an Luftgeschwindigkeit und Zugluftfreiheit besonders zuverlässig, weil sie Luft großflächig und mit sehr geringer Austrittsgeschwindigkeit über die gesamte Schlauchoberfläche verteilen. Konventionelle Blechkanäle mit Schlitz- oder Düsenauslässen erzielen vergleichbare Ergebnisse nur mit erheblichem Planungsaufwand.
Textile Luftschläuche
Bei textilen Luftschläuchen tritt die Luft durch die permeable Gewebestruktur gleichmäßig über die gesamte Oberfläche aus. Die Austrittsgeschwindigkeit liegt typischerweise unter 0,2 m/s, was direkt in den Komfortbereich der ASR A3.6 fällt. Turbulenzintensitäten sind durch die diffuse Ausströmung naturgemäß gering. Diese Eigenschaften machen textile Lüftungssysteme für Industrie und Gewerbe besonders geeignet.
Konventionelle Systeme im Vergleich
Blechkanalsysteme mit Schlitz- oder Lochauslässen können normkonform geplant werden, erfordern aber eine präzise Auslegung, um Zugluft zu vermeiden. Hochinduktionsdurchlässe und Quelllüftungssysteme sind ebenfalls geeignet, wenn sie korrekt dimensioniert sind. Der Planungsaufwand ist in der Regel höher, und die Installationskosten liegen deutlich über denen textiler Alternativen. Laut Herstellerangaben können textile Systeme bis zu 60 % der Material- und Installationskosten einsparen.
Wer ist verantwortlich für die normkonforme Lüftungsplanung im Industriebetrieb?
Die Verantwortung für die normkonforme Lüftungsplanung im Industriebetrieb liegt beim Arbeitgeber, der sie in der Regel an qualifizierte Fachplaner (TGA-Ingenieure) delegiert. Der Arbeitgeber bleibt jedoch rechtlich verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen der ArbStättV und der ASR A3.6 entspricht.
In der Praxis sind mehrere Parteien beteiligt:
- Arbeitgeber/Betreiber: Trägt die rechtliche Verantwortung und ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Lüftungssituation einschließt.
- TGA-Fachplaner: Legen das Lüftungssystem normkonform aus, wählen geeignete Komponenten und dokumentieren die Planung.
- Ausführendes Fachunternehmen: Installiert die Anlage fachgerecht und ist für die Umsetzung der Planvorgaben verantwortlich.
- Systemhersteller: Liefert technische Unterlagen, Auslegungshilfen und Nachweise zur Normkonformität der eingesetzten Komponenten.
Die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG ist dabei keine einmalige Aufgabe: Sie muss bei wesentlichen Änderungen der Produktionsprozesse oder der Raumnutzung aktualisiert werden. Auch regelmäßige Wartung und Überprüfung der Lüftungsanlage gehören zur Betreiberpflicht.
Wie Kienzler Klima Sie bei normkonformer Lüftungsplanung unterstützt
Normkonforme Lüftung im Industriebetrieb ist keine Standardaufgabe. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Luft- und Klimatechnik und einer konsequenten Fertigung in Deutschland unterstützen wir Sie von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme. Unsere textilen Lüftungssysteme sind so ausgelegt, dass sie die Anforderungen der ASR A3.6, der DIN EN ISO 7730 und der DIN EN 16798 zuverlässig erfüllen.
Was wir für Sie leisten:
- Individuelle Auslegung: Jeder Textilluftschlauch wird spezifisch für Ihren Anwendungsfall berechnet und gefertigt, mit einer durchschnittlichen Produktionszeit von nur 14 Tagen.
- Technische Dokumentation: Wir liefern alle notwendigen Nachweise und Auslegungsunterlagen für Ihre Fachplanung und Gefährdungsbeurteilung.
- Zugluftfreiheit by Design: Durch die permeable Gewebestruktur unserer Schläuche treten Luftgeschwindigkeiten im Aufenthaltsbereich typischerweise weit unterhalb der Grenzwerte der ASR A3.6 auf.
- Cradle-to-Cradle-Zertifizierung: Unsere Systeme sind nicht nur normkonform, sondern auch nachhaltig zertifiziert und dauerhaft flammhemmend ausgerüstet.
- Kosteneffizienz: Im Vergleich zu konventionellen Blechsystemen sparen Sie bis zu 60 % bei Material- und Installationskosten.
Informieren Sie sich über unser Produktportfolio textiler Luftschläuche oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, um Ihr Lüftungsprojekt normkonform und effizient zu planen.

